Der Freibetrag für Betriebsveräußerung bei dauernder Berufsunfähigkeit

Zugleich einige Anmerkungen zum Urteil des BFH v. 14.12.2022 - X R 10/21

verfasst von
Hans-Joachim Kanzler
Abstract

Mit Urteil v. 14.12.2022 - X R 10/21 ( NWB XAAAJ-41071) hat der BFH entschieden, dass für die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit i. S. des § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG die allgemeinen Beweisregeln gelten, mit der Folge, dass das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nichtamtliche Unterlagen, wie Gutachten und andere Äußerungen von Ärzten, heranziehen darf. Die danach im Einzelfall festzustellende dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne erfordert, dass zum einen die Voraussetzungen des § 240 Abs. 2 SGB VI erfüllt sind und dieser Zustand zum anderen nicht nur in einem geringeren Ausmaß zeitlich befristet ist. Das Urteil gibt Anlass, über die entschiedenen Fragen zum Nachweis und den Voraussetzungen der dauernden Berufsunfähigkeit hinaus einige Praxisfragen zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG zu erörtern.

Organisationseinheit(en)
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht
Typ
Artikel
Journal
Neue Wirtschaftsbriefe / Steuer- und Wirtschaftsrecht (NWB)
Band
2023
Seiten
2875-2880
Anzahl der Seiten
6
ISSN
0028-3460
Publikationsdatum
20.10.2023
Publikationsstatus
Veröffentlicht
Elektronische Version(en)
https://datenbank.nwb.de/SearchResults/?Query=nwb%202023,%202875&Vz=0 (Zugang: Geschlossen)